Alle Jobs bei Staff.Direct werden ausschließlich als kurzfristige Beschäftigung in Form der Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt.
Die kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches vom Gesetzgeber ursprünglich für Saisonarbeit geschaffen wurde. In der kurzfristigen Beschäftigung darf ein Arbeitnehmer höchstens 70 Tage pro Jahr beschäftigt werden (Stand: 2017). Dabei ist unabhängig ob die Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wurden – die gearbeiteten Tage müssen immer zusammenaddiert werden.
Tage pro Jahr
0
Rechtssicher
0%
Keine € Grenzen
Kurzfristige Beschäftigung – Einschränkungen
Der Gesetzgeber möchte vermeiden das Personengruppen in kurzfristiger Beschäftigung eingesetzt werden, welche dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung stehen würden, oder aktiv auf der Suche nach Arbeit sind. In nachfolgender Tabelle wird ersichtlich welche Personengruppen von der kurzfristigen Beschäftigung ausgeschlossen sind und damit keine Jobs bei Staff.Direct annehmen können:
Erlaubt
Nicht erlaubt
Schüler
Student
Auszubildene
zwischen Schule und Studium
Hausfrauen/Hausmänner
Arbeitnehmer (Voll- oder Teilzeit)
zusätzlich zu anderen Minijobs
hauptberuflich Selbständig
Nicht erlaubt
Arbeitslos / arbeitssuchend gemeldet
während der Elternzeit
zwischen Schule und Ausbildung
zwischen Ausbildung und Studium
zwischen Studium und Arbeit
bereits mehr als 70 Tage im Kalenderjahr kurzfristig Beschäftigt gearbeitet
Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung
es fallen keine Sozialabgaben an (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung …)
es wird kein Gewerbeschein benötigt
100% rechtssichere Anstellung für Personal und Kunden
gesetzliche Unfallversicherung im Fall eines Unfalls während eines Einsatzes
Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung für unkomplizierten Übertrag in deine Einkommensteuererklärung
Nachteile der kurzfristigen Beschäftigung
“nur” 70 Tage im Kalenderjahr möglich (Stand: 2017)
es erfolgt mit der Lohnabrechnung ein Lohnsteuervorabzug an Hand deiner Steuerklasse (siehe dazu auch unseren Brutto-Netto-Lohnsteuerrechner)
Nachteile der kurzfristigen Beschäftigung
Rechnung / Gewerbeschein als Hostess
(Schein-) Selbstständig oder Arbeitnehmer?
Viele Agenturen und Hostessen unterliegen leider immer noch dem Irrglauben, dass die Arbeit auf Rechnung mit Gewerbeschein kein Problem darstellt. Nach strengeren Gesetzesanpassungen nimmt das Hauptzollamt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung seit einigen Jahren verstärkt Messe/Hostessenagenturen unter die Lupe.
Die deutschen Sozialgerichte folgen der Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung, wonach Messehost/essen grundsätzlich als Arbeitnehmer/innen einzustufen sind.
Hierbei spielt es keine Rolle wie viele unterschiedliche Auftraggeber/Kunden es möglicherweise seitens der Hostess gibt.
Aus diesem Grund stellt Staff.Direct jeden Mitarbeiter ausschließlich über den rechtssicheren Weg der Arbeitnehmerüberlassung an. Die Staff Direct GmbH hat hierzu die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) erhalten.
Welche Nachteile habe ich wenn ich zuvor nur auf Rechnung gearbeitet habe?
Es entstehen dir grundsätzlich keinerlei Nachteile bei der Beschäftigung in kurzfristiger Beschäftigung!
Eine wichtige Änderung betrifft jedoch die Versteuerung. Als Selbstständige/r versteuerst du deine Einnahmen erst am Ende des Jahres mit deiner Einkommensteuererklärung. Für Arbeitnehmer/innen sieht der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns als sogenannten Lohnsteuervorabzug einbehält und direkt für den Arbeitnehmer an das Finanzamt abführt.
Für die Höhe des Lohnsteuervorabzugs ist maßgeblich deine persönliche Steuerklasse verantwortlich.
Solltest du am Ende des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, kannst du bis zu 100% der gezahlten Lohnsteuer wieder vom Finanzamt zurück erstattet bekommen (siehe hierzu auch unseren Brutto-Netto-Lohnsteuerrechner).
Kurz zusammengefasst: Am Ende ändert sich nichts an der Einkommensteuerbelastung für dich. Als Selbstständige/r zahlst du deine Steuer am Ende des Jahres, als Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber für dich direkt im Voraus mit jeder Abrechnung.
Daniel Jansen I Kundenberater
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